Musiktherapieangebot
Ablauf der Therapieeinheiten:
Erstkontakt:
Während des ersten Termins lernen wir einander kennen, ich gebe Ihnen einen Einblick in das musiktherapeutische Methodenspektrum und die unterschiedlichen Möglichkeiten das Therapie-Geschehen zu gestalten.
Therapieprozess:
Als Musiktherapeutin lege ich besonderen Wert darauf das therapeutische Angebot auf Ihr aktuelles Befinden, Ihre Bedürfnisse und die gemeinsam formulierten Therapieziele abzustimmen. So gestalten sich auch die einzelnen Therapieeinheiten sehr unterschiedlich. Manchmal ist singen, lautes trommeln oder sich zur Lieblingsmusik bewegen gewünscht, ein anderes Mal liegt der Fokus auf musiktherapeutisch angeleiteten Entspannungsübungen oder auf dem gemeinsamen Anhören von biografisch bedeutsamer Musik.
Die Musiktherapie-Einheiten bieten Ihnen einen geschützten Rahmen, Neues kennenzulernen, auszuprobieren und für sich selbst zu entdecken, welche Wirkung von der Musik als therapeutisches Mittel ausgehen kann.
Rahmenbedingungen:
Laut Musiktherapiegesetz ist für die Behandlung von akuten und chronischen Erkrankungen oder bei Rehabilitation spätestens vor der zweiten Einheit eine Zuweisung (von Arzt/Ärztin, Psychologe/Psychologin, Psychotherapeut/Psychotherapeutin, Zahnarzt/Zahnärztin) erforderlich.
Als Musiktherapeutin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht gemäß Musiktherapiegesetz.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie diesen zeitgerecht, jedoch spätestens 24 Stunden vorher, abzusagen.